Guter Rat für jeden
Gesetzliche Änderungen
Unterhalt für Kinder
Der Unterhalt für Trennungskinder steigt in 2025 nur leicht an. Laut der neuen "Düsseldorfer Tabelle" beträgt der Mindestunterhalt ab 1. Januar für Kinder bis zum 6. Geburtstag 482 statt bisher 480 Euro, für die Zeit vom 6. bis zum 12. Geburtstag 554 statt bisher 551 Euro und für die Zeit vom 12. bis zum 18. Geburtstag 649 statt bisher 645 Euro monatlich. Für volljährige Kinder sind mindestens 693 Euro (statt bisher 689 Euro) zu zahlen.
Der Bedarfssatz von Studierenden, die nicht bei ihren Eltern leben, steigt von 930 auf 990 Euro an.