Verbrauchertipps
Gesetzliche Änderungen
Entlastung für Familien
Das Kindergeld steigt zum 1. Januar um fünf Euro pro Kind und Monat. Es liegt damit bei 255 Euro. Außerdem wird der steuerliche Kinderfreibetrag von 9540 Euro auf 9600 Euro erhöht. Für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien steigt der sogenannte Sofortzuschlag von 20 auf 25 Euro im Monat.
Elterngeld: Die Einkommensgrenze für das Elterngeld sinkt. Wird ein Kind am oder nach dem 1. April 2025 geboren, gilt eine Grenze von 175.000 Euro. Wer mehr verdient, hat keinen Anspruch mehr auf die Leistung. Noch bis Ende März liegt die Grenze bei 200.000 Euro.