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Verbrauchertipps

Gesetzliche Änderungen

Elektronische Patientenakte

Ab 2025 stellen die Krankenkassen allen gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePa) zur Verfügung. Sie enthält z.B. Medikationslisten, Arzt- und Befundberichte. Die Akte kann vom Patienten über eine App selbst verwaltet werden. Wer die Daten einsehen darf, entscheidet der Patient.

Es ist auch möglich, der Einrichtung einer ePa zu widersprechen, z.B. bei Datenschutzbedenken. Widerspricht man, nachdem die ePa bereits angelegt wurde, wird diese gelöscht. Wo der Widerspruch möglich ist, teilt die zuständige Krankenkasse mit.