Verbrauchertipps
Gesetzliche Änderungen
Mindestlohn und Minijob-Grenze
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar um 41 Cent und liegt damit dann bei 12,82 Euro brutto pro Stunde. Weil der Mindestlohn auch für Minijobs gilt, steigt für diese die monatliche Verdienstgrenze. Sie liegt ab 1. Januar bei 556 Euro, bisher waren es 538. Durch die Erhöhung der Minijob-Grenze ist weiterhin eine Wochenarbeitszeit von bis zu zehn Stunden möglich.
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Auszubildende, Selbstständige und Ehrenamtliche.